Rechtsprechung
VGH Baden-Württemberg, 17.02.1995 - 5 S 733/94 |
Volltextveröffentlichungen (2)
- openjur.de
Beeinträchtigung sonstiger öffentlicher Belange durch ein nicht privilegiertes Vorhaben im Außenbereich
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- VG Stuttgart, 08.12.1993 - 16 K 1987/93
- VGH Baden-Württemberg, 17.02.1995 - 5 S 733/94
- BVerwG, 03.08.1995 - 4 B 142.95
Papierfundstellen
- VBlBW 1995, 432
Wird zitiert von ... (3) Neu Zitiert selbst (4)
- BVerwG, 26.05.1978 - 4 C 9.77
Bekanntmachung der Entwürfe und der Genehmigung von Bebauungsplänen; Verhältnis …
Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 17.02.1995 - 5 S 733/94
Dies würde voraussetzen, daß die S hier ein deutlich sichtbares Hindernis bildete, das die Freifläche zwischen den Gebäuden und dem Bachlauf so von dem freien Gelände im Süden trennte, daß es nach der Verkehrsanschauung noch zum Innenbereich zu zählen wäre (zu einer solchen Konstellation vgl. BVerwG, Urt. v. 26.05.1978 - 4 C 9.77 - BVerwGE 55, 369 sowie Dürr, a.a.O. RdNr. 13). - VGH Baden-Württemberg, 25.11.1993 - 5 S 1991/93
Abgrenzung Innenbereich und Außenbereich
Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 17.02.1995 - 5 S 733/94
Der für den Innenbereich maßgebliche Bebauungszusammenhang reicht regelmäßig nur soweit, wie die zusammenhängende Bebauung den Eindruck der Geschlossenheit vermittelt und die zur Bebauung vorgesehene Fläche selbst diesem Zusammenhang auch angehört (vgl. Urt. d. Senats vom 21.04.1994 - 5 S 2447/93 - und vom 25.11.1993 - 5 S 1991/93 - sowie Dürr, in Brügelmann, BauGB, § 34 Rd.Nr. 12 m. zahlr. Nw. zur Rspr.). - VGH Baden-Württemberg, 22.09.1989 - 5 S 3086/88
Nutzungsuntersagung wegen formeller Baurechtswidrigkeit
Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 17.02.1995 - 5 S 733/94
Eine Nutzungsuntersagung nach § 64 S. 2 LBO setzt nach ständiger Rechtsprechung des Senats regelmäßig die formelle und materielle Baurechtswidrigkeit der beanstandeten Nutzung voraus (vgl. hierzu lediglich Urt. d. Senats v. 22.09.1989 - 5 S 3086/88 - NVwZ 1990, 480). - VGH Baden-Württemberg, 21.04.1994 - 5 S 2447/93
Ablehnung eines Erschließungsangebotes durch die Gemeinde für ein …
Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 17.02.1995 - 5 S 733/94
Der für den Innenbereich maßgebliche Bebauungszusammenhang reicht regelmäßig nur soweit, wie die zusammenhängende Bebauung den Eindruck der Geschlossenheit vermittelt und die zur Bebauung vorgesehene Fläche selbst diesem Zusammenhang auch angehört (vgl. Urt. d. Senats vom 21.04.1994 - 5 S 2447/93 - und vom 25.11.1993 - 5 S 1991/93 - sowie Dürr, in Brügelmann, BauGB, § 34 Rd.Nr. 12 m. zahlr. Nw. zur Rspr.).
- VG Freiburg, 22.09.2020 - 13 K 3129/19
Unvollständigkeit der Bauvorlagen bei einer Bauvoranfrage; schädliche …
Ein Rechtsanspruch auf Erteilung eines Bauvorbescheids besteht, wenn ein entsprechender bescheidungsfähiger Antrag gestellt wurde (vgl. Bayerischer VGH…, Beschluss vom 02.12.2010 - 15 ZB 08.1428 -, juris Rn. 14; vgl. auch VGH Baden-Württemberg, Urteil vom 17.02.1995 - 5 S 733/94 -, juris Rn. 41, bzgl. eines Baugenehmigungsantrags) und öffentlich-rechtliche Vorschriften den zur Klärung gestellten Fragen nicht entgegenstehen (vgl. VGH Baden-Württemberg…, Urteil vom 03.11.2003 - 3 S 439/03 -, juris Rn. 21;… Sauter, Landesbauordnung für Baden-Württemberg, 3. Aufl., Loseblatt, Stand: November 2019, § 57 Rn. 7).Eine Bauvoranfrage ist, ebenso wie ein Bauantrag, erst bescheidungsfähig, wenn die zugehörigen Bauvorlagen (§ 53 Abs. 1 i.V.m. § 57 Abs. 2 LBO) vollständig sind (vgl. etwa Bayerischer VGH…, Beschluss vom 02.12.2010, a.a.O., vgl. auch VGH Baden-Württemberg, Urteil vom 17.02.1995, a.a.O.).
- VGH Baden-Württemberg, 11.05.1998 - 5 S 465/98
Zulässigkeitsvoraussetzungen für eine unselbständige Anschlußbeschwerde; Entfall …
Die Höhe der Bauvorhaben jedoch ist eine nicht nur im Innenbereich bei § 34 Abs. 1 BauGB unter dem Gesichtspunkt des Maßes der baulichen Nutzung, sondern insoweit auch im Außenbereich bei der Ortsrandbebauung als sonstiger öffentlicher Belang i.S. des § 35 Abs. 3 BauGB erhebliche bauplanungsrechtliche Frage, die für die Entscheidung der Gemeinde über das Erteilen des Einvernehmens maßgeblich sein kann (vgl. Urt. d. Senats v. 17.02.1995 - 5 S 733/94 - VBlBW 1995, 432 zu dem vergleichbaren Einfluß der Art der baulichen Nutzung des Bebauungszusammenhangs auf ein angrenzendes Außenbereichsgrundstück). - VGH Baden-Württemberg, 07.07.1995 - 5 S 3071/94
Wasserfläche des Bodensees als Gemeindegebiet; zu den baurechtlichen und …
Denn ein im Außenbereich gelegenes, nicht privilegiertes Vorhaben - von einem solchen wäre unzweifelhaft auszugehen - kann einen sonstigen öffentlichen Belang i. S. des § 35 Abs. 2 und 3 BauGB auch dadurch beeinträchtigen, daß es - wie hier - im Widerspruch zur Art der baulichen Nutzung des unmittelbar angrenzenden Bebauungszusammenhangs steht (vgl. Senatsurt. v. 17.02.1995 - 5 S 733/94 -).