Rechtsprechung
   VGH Baden-Württemberg, 17.02.1995 - 5 S 733/94   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1995,8291
VGH Baden-Württemberg, 17.02.1995 - 5 S 733/94 (https://dejure.org/1995,8291)
VGH Baden-Württemberg, Entscheidung vom 17.02.1995 - 5 S 733/94 (https://dejure.org/1995,8291)
VGH Baden-Württemberg, Entscheidung vom 17. Februar 1995 - 5 S 733/94 (https://dejure.org/1995,8291)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1995,8291) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (2)

  • openjur.de

    Beeinträchtigung sonstiger öffentlicher Belange durch ein nicht privilegiertes Vorhaben im Außenbereich

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • VBlBW 1995, 432
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (4)

  • BVerwG, 26.05.1978 - 4 C 9.77

    Bekanntmachung der Entwürfe und der Genehmigung von Bebauungsplänen; Verhältnis

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 17.02.1995 - 5 S 733/94
    Dies würde voraussetzen, daß die S hier ein deutlich sichtbares Hindernis bildete, das die Freifläche zwischen den Gebäuden und dem Bachlauf so von dem freien Gelände im Süden trennte, daß es nach der Verkehrsanschauung noch zum Innenbereich zu zählen wäre (zu einer solchen Konstellation vgl. BVerwG, Urt. v. 26.05.1978 - 4 C 9.77 - BVerwGE 55, 369 sowie Dürr, a.a.O. RdNr. 13).
  • VGH Baden-Württemberg, 25.11.1993 - 5 S 1991/93

    Abgrenzung Innenbereich und Außenbereich

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 17.02.1995 - 5 S 733/94
    Der für den Innenbereich maßgebliche Bebauungszusammenhang reicht regelmäßig nur soweit, wie die zusammenhängende Bebauung den Eindruck der Geschlossenheit vermittelt und die zur Bebauung vorgesehene Fläche selbst diesem Zusammenhang auch angehört (vgl. Urt. d. Senats vom 21.04.1994 - 5 S 2447/93 - und vom 25.11.1993 - 5 S 1991/93 - sowie Dürr, in Brügelmann, BauGB, § 34 Rd.Nr. 12 m. zahlr. Nw. zur Rspr.).
  • VGH Baden-Württemberg, 22.09.1989 - 5 S 3086/88

    Nutzungsuntersagung wegen formeller Baurechtswidrigkeit

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 17.02.1995 - 5 S 733/94
    Eine Nutzungsuntersagung nach § 64 S. 2 LBO setzt nach ständiger Rechtsprechung des Senats regelmäßig die formelle und materielle Baurechtswidrigkeit der beanstandeten Nutzung voraus (vgl. hierzu lediglich Urt. d. Senats v. 22.09.1989 - 5 S 3086/88 - NVwZ 1990, 480).
  • VGH Baden-Württemberg, 21.04.1994 - 5 S 2447/93

    Ablehnung eines Erschließungsangebotes durch die Gemeinde für ein

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 17.02.1995 - 5 S 733/94
    Der für den Innenbereich maßgebliche Bebauungszusammenhang reicht regelmäßig nur soweit, wie die zusammenhängende Bebauung den Eindruck der Geschlossenheit vermittelt und die zur Bebauung vorgesehene Fläche selbst diesem Zusammenhang auch angehört (vgl. Urt. d. Senats vom 21.04.1994 - 5 S 2447/93 - und vom 25.11.1993 - 5 S 1991/93 - sowie Dürr, in Brügelmann, BauGB, § 34 Rd.Nr. 12 m. zahlr. Nw. zur Rspr.).
  • VG Freiburg, 22.09.2020 - 13 K 3129/19

    Unvollständigkeit der Bauvorlagen bei einer Bauvoranfrage; schädliche

    Ein Rechtsanspruch auf Erteilung eines Bauvorbescheids besteht, wenn ein entsprechender bescheidungsfähiger Antrag gestellt wurde (vgl. Bayerischer VGH, Beschluss vom 02.12.2010 - 15 ZB 08.1428 -, juris Rn. 14; vgl. auch VGH Baden-Württemberg, Urteil vom 17.02.1995 - 5 S 733/94 -, juris Rn. 41, bzgl. eines Baugenehmigungsantrags) und öffentlich-rechtliche Vorschriften den zur Klärung gestellten Fragen nicht entgegenstehen (vgl. VGH Baden-Württemberg, Urteil vom 03.11.2003 - 3 S 439/03 -, juris Rn. 21; Sauter, Landesbauordnung für Baden-Württemberg, 3. Aufl., Loseblatt, Stand: November 2019, § 57 Rn. 7).

    Eine Bauvoranfrage ist, ebenso wie ein Bauantrag, erst bescheidungsfähig, wenn die zugehörigen Bauvorlagen (§ 53 Abs. 1 i.V.m. § 57 Abs. 2 LBO) vollständig sind (vgl. etwa Bayerischer VGH, Beschluss vom 02.12.2010, a.a.O., vgl. auch VGH Baden-Württemberg, Urteil vom 17.02.1995, a.a.O.).

  • VGH Baden-Württemberg, 11.05.1998 - 5 S 465/98

    Zulässigkeitsvoraussetzungen für eine unselbständige Anschlußbeschwerde; Entfall

    Die Höhe der Bauvorhaben jedoch ist eine nicht nur im Innenbereich bei § 34 Abs. 1 BauGB unter dem Gesichtspunkt des Maßes der baulichen Nutzung, sondern insoweit auch im Außenbereich bei der Ortsrandbebauung als sonstiger öffentlicher Belang i.S. des § 35 Abs. 3 BauGB erhebliche bauplanungsrechtliche Frage, die für die Entscheidung der Gemeinde über das Erteilen des Einvernehmens maßgeblich sein kann (vgl. Urt. d. Senats v. 17.02.1995 - 5 S 733/94 - VBlBW 1995, 432 zu dem vergleichbaren Einfluß der Art der baulichen Nutzung des Bebauungszusammenhangs auf ein angrenzendes Außenbereichsgrundstück).
  • VGH Baden-Württemberg, 07.07.1995 - 5 S 3071/94

    Wasserfläche des Bodensees als Gemeindegebiet; zu den baurechtlichen und

    Denn ein im Außenbereich gelegenes, nicht privilegiertes Vorhaben - von einem solchen wäre unzweifelhaft auszugehen - kann einen sonstigen öffentlichen Belang i. S. des § 35 Abs. 2 und 3 BauGB auch dadurch beeinträchtigen, daß es - wie hier - im Widerspruch zur Art der baulichen Nutzung des unmittelbar angrenzenden Bebauungszusammenhangs steht (vgl. Senatsurt. v. 17.02.1995 - 5 S 733/94 -).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht